Wir beraten und vertreten seit 2009 erfolgreich Einzelpersonen, Freiberufler und Unternehmen an unseren Standorten in Berlin und in Kiel. Unsere Mandate führen wir bundesweit.
Kontaktieren Sie uns gern kostenfrei und unverbindlich.
In Berlin liegt unser Schwerpunkt im Bereich der Rechtsberatung von Unternehmen und damit insbesondere im Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften, gewerblichen Rechtsschutz, allgemeinen Wirtschaftsrecht sowie in der Vertragsberatung
In Kiel liegt unser Schwerpunkt im Medizinrecht, insbesondere im Arzthaftungsrecht, Patientenrecht und Schmerzensgeldrecht. Hierbei vertreten wir Sie vertrauensvoll und professionell bei jeder Art von Arztfehlern, Behandlungsfehlern oder auch Beratungsfehlern. Unsere weiteren Schwerpunkte in Kiel sind das Familienrecht und das Vertragsrecht.
Schwerpunkte
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Erstellung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen
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Beratung im Rahmen der Gründung von Kapital- und Personengesellschaften
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Beratung hinsichtlich der Rechte und Pflichten von Geschäftsführern und Vorständen
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Fragen der Haftung von Gesellschaftern und Geschäftsführern
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Beratung bei Gesellschafterstreitigkeiten
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Vertriebsrechtliche Fragen, Probleme rund um den Handelsvertreter
Auch im medizinischen Bereich gilt, dass Fehler gemacht werden, wo Menschen arbeiten. Hierbei handelt es sich jedoch im Vergleich zu den meisten anderen Rechtsgebieten um einen sehr sensiblen Bereich, weil die Folgen dieser Fehler für Patienten sehr ernst sein können. Sie haben nicht nur mit den psychischen und physischen Folgen des Behandlungsfehlers zu kämpfen, sondern sehen sich plötzlich mit einem sehr komplexen Verfahren konfrontiert, weil Ärzte und Krankenhäuser ihre Verantwortung oft ablehnen und deren Versicherungsgesellschaften meist auch kein Interesse daran haben, einen Behandlungsfehler anzuerkennen.
Falls Sie sich in einer solchen Situation befinden, sind Sie bei uns genau richtig. Wir beraten und vertreten bundesweit Patienten und Ärzte bei Behandlungsfehlern jeder Art und bearbeiten hierbei die verschiedensten medizinischen Sachverhalte. Insbesondere kümmern wir uns um eine Schadens- und Schmerzensgeldregulierung.
Unser primäres Ziel ist es hierbei immer, eine zügige, einvernehmliche Lösung herbeizuführen, wofür oft ein verhandlungstaktisches Feingefühl notwendig ist. Zeichnet sich eine solche Lösung aber nicht ab, gilt es auch hier, die Ansprüche, ohne unnötig Zeit zu verlieren, gerichtlich durchzusetzen.
Im Bereich des Design- und Markenrechts begleiten wir Sie auf dem gesamten Weg, von der Erstellung des Designs bzw. der Marke, über deren Eintragung, bis hin zur Geltendmachung von Unterlassungs- bzw. Schadensersatzansprüchen für den Fall der Beeinträchtigung Ihres Schutzrechts.
Dies umfasst insbesondere die folgenden Punkte:
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Prüfung der Schutzfähigkeit eines Designs bzw. einer Marke
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Recherche in den Datenbanken der nationalen und internationalen Marken- und Geschmacksmusterämter hinsichtlich bereits bestehender fremder Schutzrechte
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Anmeldung von Schutzrechten bei nationalen wie internationalen Marken- und Geschmacksmusterämtern
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Verlängerung der Schutzdauer eines Schutzrechts
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Vertretung bei der Geltendmachung bzw. Abwehr von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen
Verzögerte oder ausfallende Zahlungen können sich vor allem für Selbständige, Freiberufler sowie kleine und mittelständische Unternehmen schnell zu einer existenziellen Bedrohung entwickeln. Wir bieten Ihnen ein effektives Anwaltsinkasso und führen für Sie das gesamte Verfahren vom ersten Mahnschreiben bis zur Vollstreckung. In diesem Rahmen bieten wir insbesondere folgende Leistungen an:
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Realisierung offener Forderungen
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Titulierung von Forderungen
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effiziente Zwangsvollstreckung
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Forderungsanmeldung bei Insolvenzverfahren
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Vertretung in Gläubigerversammlungen
Wir bieten Ihnen eine umfassende Strafverteidigung, von der ersten Beratung über die Verteidigung im Ermittlungsverfahren bis zur gerichtlichen Vertretung in allen Instanzen.
Ihre Interessen vertreten wir gegenüber sämtlichen (Strafverfolgungs-) Behörden.
Wir dürfen vor allen deutschen Strafgerichten auftreten, wobei wir immer bedacht sind, eine Gerichtsverhandlung zu vermeiden.
Weitere Stichpunkte unserer Tätigkeit sind: Ermittlungsverfahren, Strafbefehl, Pflichtverteidiger, BTMG, Kapitalanlagebetrug, Haftprüfung, Bewährung, Bußgeldbescheid, Ordnungswidrigkeit.
Wir beraten Sie vor, während und nach dem Abschluss zivilrechtlicher Verträge. Dies können z.B. Kauf-, Werk-, Dienst- oder Leasingverträge sowie die dabei verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sein. In diesem Zusammenhang beraten wir Sie hinsichtlich der Wirksamkeit des Vertrages, der sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten sowie in Haftungsfragen.
Speziell gewerblich und freiberuflich tätigen Personen bzw. Unternehmen bieten wir eine umfängliche Prüfung der im Geschäftsverkehr verwendeten Verträge und Geschäftsbedingungen zum Pauschalpreis. Dabei weisen wir auf Risiken bei der bisherigen Vertragsgestaltung hin, erarbeiten anhand der Bedürfnisse des Verwenders einen rechtlich einwandfreien Vertrag und helfen so, die Gefahr späterer Rechtsstreitigkeiten auf ein Minimum zu reduzieren.
Unsere Tätigkeit umfasst zum einen die rechtliche Beratung vor der Schließung und im Verlauf der Ehe, insbesondere beim Entwurf und Abschluss eines Ehevertrags. Des Weiteren beraten wir in Rechtsfragen zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften und eingetragenen Lebenspartnerschaften. Fragen im Zusammenhang mit der Scheidung einer Ehe gehören allerdings zum Kernbereich unserer familienrechtlichen Arbeit. So beraten wir Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
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Ehescheidungsverfahren
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Kindschaftsrechtliche Fragen (Umgang, Sorgerecht etc.)
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Unterhaltsansprüche
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Trennungs- und güterrechtliche Vereinbarungen
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Namensrecht
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